Die Kosten für eine erste Rechtsberatung werden zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden vereinbart.
Was eine anwaltliche Vertretung kostet, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV-RVG) geregelt. Danach sind streiwertabhängige Gebührensätze abzurechnen.
Abweichend davon ist auch eine Gebührenvereinbarung möglich. Für Menschen mit geringem Einkommen können bei Gericht Beratungs- oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Eine Präsenz Mediation wird nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Meine Stundesätze liegen zwischen 60,00 bis 150,00 Euro zzgl. MwSt., wobei eine Mediationssitzung in der Regel 90 Minuten dauert. Eine Mediation braucht bis zur Lösungsfindung durchschnittlich fünf bis zehn Sitzungen.
Auch die Telefon Mediation (inklusive Email-Korrespondenz) wird nach vereinbarten Sätzen abgerechnet, wobei ich hier mindestens 0,60 Euro zzgl. MwSt./ Minute abrechne. Die Dauer der Telefonmediation ist je nach Konfliktgegenstand sehr unterschiedlich. Sie kann nur wenige Tage, aber auch Monate brauchen.
Im Allgemeinen ist die Mediation die kostengünstigere Alternative zum Gerichtsweg oder auch zur Vorbereitung dessen (z.B. bei einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung).
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