Die Kosten für eine erste Rechtsberatung werden zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden vereinbart.
Was eine anwaltliche Vertretung kostet, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV-RVG) geregelt. Danach sind streitwertabhängige Gebührensätze abzurechnen.
Abweichend davon ist auch eine Gebührenvereinbarung möglich. Für Menschen mit sehr geringem Einkommen kann für Gerichtsverfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Eine Präsenz Mediation wird nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Meine Stundensätze liegen zwischen 90,00 bis 160,00 Euro zzgl. MwSt., wobei eine Mediationssitzung in der Regel 90 Minuten dauert. Eine Mediation braucht bis zur Lösungsfindung durchschnittlich fünf bis zehn Sitzungen.
Auch für die Telefon Mediation (inklusive Email-Korrespondenz) vereinbare ich ein Honorar, wobei ich hier mindestens 0,70 Euro/ Minute zzgl. MwSt. ansetze.
Im Allgemeinen ist die Mediation die kostengünstigere und Ressourcen schonendere Alternative zum Gerichtsweg oder auch zur Vorbereitung dessen (z.B. bei einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung).
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